HINTERGRUND
DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ
Die oben skizzierte Situation führte in weiten Teilen der EU zu Gesetzen, die die Einspeisung des aus regenerativen Energien gewonnenen Stroms in das Elektrizitätsnetz regelt. In Deutschland wird dies durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geleistet, welches von einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Investitionen in Erneuerbare Energien flankiert wird. Das EEG sieht eine Förderung der regenerativen Energieerzeugung mit den Säulen Sonnenenergie (Photovoltaik und Solarthermie), Biomasse sowie Wasser- und Windenergie vor. Das Hauptstandbein der Förderung ist die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung, die den örtlichen Energieversorger verpflichtet, Strom aus regenerativen Energiequellen zu festgelegten Sätzen abzunehmen.
Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik wird jedes Jahr für neu in Betrieb genommene Anlagen um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, ist dann aber für 20 Jahre auf diesem Niveau garantiert. So soll den steigenden Wirkungsgraden der Module und den Skaleneffekten des wachsenden Wirtschaftszweiges Rechnung getragen bzw. entsprechende Anreize geschaffen werden. Gleichzeitig gibt die auf 20 Jahre fixe Vergütung Planungssicherheit bei der Investition in eine Photovoltaik-Anlage.
SOLARSTROMVERGÜTUNG IN CT/KWH
Die Vergütung für Neuanlagen auf Ackerflächen entfällt ab 1. Juli 2010 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



